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Sicherheit beim Feuerwerk

Um das eigene Feuerwerk zu Silvester unfallfrei und ohne kostspielige Nebenwirkungen genießen zu können, sollte man die folgenden Hinweise beachten. Diese sind nach bestem Wissen zusammengestellt, dennoch ist eine Haftung der Autoren in jeder Hinsicht ausgeschlossen.

(1) Einkauf von Feuerwerkskörpern

Der Einkauf von Feuerwerkskörpern sollte ausschließlich bei Fachhändlern erfolgen. Beim Verkauf aus dem Kofferraum von fahrenden Händlern oder in grenznahen Duty-Free-Shops gibt es im Schadensfall kaum eine Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen. Weiters wird auf diesen Wegen oft minderwertiges Material verkauft, das schon von Haus aus ein Sicherheits-Risiko darstellt. Qualitätsprodukte erkennt man unter anderem an der aufgedruckten Gebrauchsanweisung – diese sollte bereits bei Tageslicht gelesen werden.

Es sollte selbstverständlich sein, dass der Einkauf gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt: Feuerwerkskörper der Klasse I sind allgemein frei erhältlich, jene der Klasse II werden an Personen über 18 Jahren abgegeben und dürfen von diesen auch nicht an jüngere Personen weitergegeben werden!

 

(2) Der richtige Abschussplatz

Bereits bei Tageslicht sollte man die Auswahl des Abschussplatzes treffen:

  • Ausreichender Abstand zu Gebäuden, Strom- und Telefonleitungen, Bäumen
    (um Schäden durch verirrte Feuerwerkskörper zu vermeiden)

  • Großer Abstand zu Krankenhäusern, Altenheimen, Tierheimen, Kirchen
    (um die Lärmbelästigung möglichst gering zu halten)

  • Großer Abstand zu Tankstellen, Lagern, Betriebsanlagen, Parkplätzen
    (wegen Brandgefahr durch Funkenflug und Ascheregen)

  • Bei extremer Trockenheit ist es besser, auf das Feuerwerk zu verzichten!


Achtung: Das Abschießen von Feuerwerk der Klasse II ist innerhalb des Ortsgebiets nach Pyrotechnikgesetz verboten, sofern der Bürgermeister nicht eine gegenteilige Bestimmung erlassen hat. In vielen Gemeinden werden solche Verordnungen für Silvester erlassen – Details sind am jeweiligen Gemeideamt zu erfragen!

Ebenfalls verboten ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II in geschlossenen Räumen sowie in der Nähe von Menschenansammlungen.

  

 

(3) Grundsätzliches zum Feuerwerken

Das Abschießen eines Feuerwerks sollte immer in nüchternem Zustand durchgeführt werden – auch und gerade zu Silvester! Alkohol beeinträchtigt die Reaktionszeit und sollte (wenn überhaupt) erst nach erfolgreichem Feuerwerk konsumiert werden. Auch ein Rauchverbot in der Nähe von Feuerwerkskörpern sollte als selbstverständlich gelten.

Die richtige Kleidung für das Abschießen eines Feuerwerks enthält keine Kunstfasern, sondern besteht aus Baumwolle, Jeansstoff oder Leder. Die Kleidung sollte eng anliegen. Kapuzen oder offene, weite Taschen sowie Hosenkrempen oder aufgekrempelte Ärmel sind Fallen für verirrte Feuerwerkskörper! Die Mitnahme einer Taschenlampe oder Helmlampe ist ebenso empfehlenswert wie das Tragen einer Schutzbrille.

 

 

 

 

Grafik: Archiv.

Handelsübliche Feuerzeuge versagen oft bei niedrigen Temperaturen – für das Anzünden eines Feuerwerks kann man Camping-Zündhölzer verwenden, die relativ unabhängig von der herrschenden Witterung ihren Dienst tun.

Zur Sicherheit sowie zum Ersäufen von Versagern (siehe unten) sollte ein mit Wasser gefüllter Kübel am Abschussplatz bereitgestellt werden.

 

(4) Sicherer Start von Raketen

Für den sicheren Start von Raketen empfiehlt sich eine leere Glasflasche, die wiederum in einer Getränkekiste steht. Idealerweise wird diese Kiste noch am Boden befestigt.

 Keinesfalls sollten Raketen aus lose stehenden oder in den Schnee gesteckten Flaschen gestartet werden; ebenso wenig sollte der Steuerstab direkt in den Schnee oder in den Boden gesteckt werden.

 

 

Foto: Mag. Stefan Schönhacker

 

(5) Sichere Befestigung von Feuerrädern

Feuerräder sind fest an Pfählen etc. zu befestigen. Auf brennbares Material in der Umgebung (auch oben!) ist besonders zu achten. Die Befestigung sollte nicht nur mit einem händisch angebrachten Reißnagel, sondern besser mit Hammer und Nagel erfolgen.

 

(6) Sichere Aufstellung von Vulkanen

Vulkane und Bodenfeuerwerk sind auf einer unbrennbaren, befestigten und ebenen Fläche in ausreichendem Abstand von brennbarem Material abzustellen.

 

(7) Anzünden des Feuerwerks

Das Anzünden des Feuerwerks sollte immer durch Erwachsene und nie durch Kinder erfolgen. Sowohl Erwachsene als auch Kinder sollten das Feuerwerk aus sicherer Entfernung beobachten (je nach Effekt 10-30 Meter, siehe Gebrauchsanweisung).

Es ist ein pyrotechnischer Effekt nach dem anderen zu zünden – das Verbinden von Feuerwerkskörpern untereinander ist aus gutem Grund verboten und sollte professionellen PyrotechnikerInnen überlassen bleiben. Achtung auf den Funkenflug: Dieser kann in der Nähe gelagerte oder aufgestellte Feuerwerkskörper entzünden.

Die Zündschnur des Feuerwerkskörpers soll immer am äußersten Ende entzündet werden – die Brenndauer einer Zündschnur kann nie exakt vorhergesagt werden. Nach dem Entzünden sollte man sich so rasch wie möglich wieder entfernen und einen sicheren Abstand zum Effekt einhalten.

 

(8) Behandlung von Versagern

Einem Feuerwerkskörper, der trotz Abbrennen der Zündschnur nicht ausgelöst hat, sollte man sich erst nach frühestens fünf Minuten wieder nähern. Er ist im bereitgestellten Kübel mit Wasser zu versenken und kann am nächsten Morgen entnommen und als Müll entsorgt werden. Versager keinesfalls öffnen oder nachzünden – Verletzungsgefahr!

 

(9) Behandlung von Feuerwerksresten

Im Interesse der Umwelt und um das Feuerwerk für alle zu einem schönen Erlebnis ohne bitteren Beigeschmack werden zu lassen, sollten Feuerwerks-Reste, die leicht auffindbar sind, eingesammelt und entsorgt werden. Die abgebrannten Feuerwerkskörper sind dabei mit Wasser zu übergießen oder im mitgebrachten Kübel mit Wasser zu versenken und am nächsten Morgen als Müll zu entsorgen.

 

 

(10) Falls doch etwas passiert

Die Notrufnummern von Feuerwehr (122) und Rettung (144) sollten griffbereit sein.

Bei einer Verständigung ist anzugeben:

  • Wo ist etwas passiert?

  • Was ist passiert?

  • Wie viele Verletzte gibt es?

  • Wer ruft an?

  • Im Anschluss soll auf Rückfragen der Leitstelle gewartet werden.

 

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Grafik: Archiv

Version 1 [06.12.2004]

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