Sollte es dennoch unausweichlich sein
pyrotechnische Artikel der Klassen F1 & F2 in Privaträumen
aufzubewahren, etwa weil man seinen Silvestereinkauf schon kurz nach
Weihnachten erledigt hat, so sollte man einfache Regeln beachten:
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Die Gegenstände kühl und trocken
aufbewahren.
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Keine Aufbewahrung in Räumen in denen
sonstige Brennstoffe wie Benzin, Heizöl oder Ähnliches lagern, oder
gar in Heizräumen oder Räumen mit anderen Zündquellen
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Keine Aufbewahrung in Wohnräumen
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Keine Aufbewahrung in Fahrzeuggaragen
oder den Fahrzeugen selbst
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Keine Aufbewahrung im Bereich von
Fluchtwegen, oder so dass Fluchtwege versperrt werden können.
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Keine Aufbewahrung in Treppenhäusern
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Zugriff durch Unbefugte verhindern
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"Reste" von Silvester nicht irgendwo
einlagern, sondern am besten verbrauchen.
Zusätzlich empfiehlt sich einen
Feuerlöscher griffbereit zu stellen, sodass im Brandfall rasch
Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.
Für eine längere Lagerung ist eine
behördliche Genehmigung nach der Lagerverordnung auch für Artikel der
Klasse F1 & F2 in jedem Fall erforderlich. |
§
nötig:
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Eine auch kurzfristige Lagerung im
privaten Bereich von Artikeln des Klassen F3 & F4 empfehlen wir
aufgrund der erhöhten Gefahrenpotentials nicht. Wenn Sie die
Berechtigung zum Besitz von Artikeln der Klassen F3 oder F4 haben und diese anwenden
wollen, so wenden Sie sich am besten an die zuständige Behörde, die
Ihnen auch die Genehmigung für den Abbrand erteilt. |
§
nötig:
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