[Sicherheit] / [Sicherheitsabstände]

 Richtwerte für Sicherheitsabstände für das Publikum bei Feuerwerken

Achtung: Angegeben Abstände sind Richtwerte und müssen je nach Umgebungseinflüssen angepasst werden. Darüber hinaus können abweichende Werte von Behörden vorgeschrieben werden!

Faustregel: So hoch, wie die gezündeten Effekte aufsteigen können, so groß sollte auch der Sicherheitsabstand zu den Zusehern sein!


    Klasse
Mindest-abstände Pyrotechn. Gegenstände   F2 F3 F4
     
20-30 m
  Bodenfeuerwerk: Bengalische Fackeln, kleine Batterien, Bühnenpyrotechnik, Frontstücke        
25-40 m
  Klasse F2 Feuerwerk: Batterien, Vulkane, Römische Lichter  
50 m
  Effekte mit Steighöhe von max. 30m, Fontänen, KL II Raketen nicht in Abschussrichtung  
70 m
  Feuerwerksbomben bis cal. 100, Feuerwerkskörper mit Knall    
125 m
  Feuerwerksbomben über cal. 100      
200 m
  Raketen und großkalibrige Effekt in Abschussrichtung      


Einflüsse:

(a) Raketen und andere Effekte sollten nie in Richtung Publikum abgeschossen werden - dabei muss auch der Einfluss des Windes berücksichtigt werden!

(b) Daher kann es sinnvoll sein die Abstände in bestimmte Richtungen oder, wenn die Windrichtung unsicher ist, in alle Richtungen zu vergrößern. Ab etwa 30 km/h Windgeschwindigkeit - das entspricht etwa Windstärke 5 - ist vom Abbrennen des Feuerwerks generell abzuraten. Leicht feststellen lässt sich die Geschwindigkeit durch die Einteilung nach der Beaufort Skala.

(c) Die meisten Dinge, die man die die Luft schießt kommen auch wieder zurück. Bei Feuerwerk ist dies nur teilweise so, jedoch muss auch auf eine ausreichenden Abstand zu Gegenständen geachtet werden. Herabfallen Asche und glühende Reste können Schäden an Kleidung, Fahrzeugen und Gebäuden sowie Verletzungen von Personen verursachen.

 

Sicherheitsabstände setzen allgemeine Verbote nicht außer Kraft:

(a) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen ist verboten! (Das Einhalten der Sicherheitsabstände reicht hier nicht! )

(b) Das Abschießen von Feuerwerk der Klasse F2 ist innerhalb des Ortsgebiets nach Pyrotechnikgesetz verboten, sofern der Bürgermeister nicht eine gegenteilige Bestimmung erlassen hat. In vielen Gemeinden werden solche Verordnungen für Silvester erlassen – Details sind am jeweiligen Gemeindeamt zu erfragen!

(c) Ebenfalls verboten ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse F2 in geschlossenen Räumen sowie in der Nähe von Menschenansammlungen.

[Sicherheit] / [Sicherheitsabstände]

 

© www.pyrotechnik.co.at 2004-2010